UMGEKEHRTER KOPFGELDJÄGER
Ein Vermögen geerbt, und man weiss nichts davon? Wenn man Glück hat, kommt einem ein Erbenermittler auf die Spur.
Von Daniel Weber
Wenn in der Schweiz jemand stirbt, und es ist nicht klar, wer die Erben sind, schreibt das Gesetz vor, dass man nach ihnen sucht. Im Kanton Zürich wird das Bezirksgericht aktiv, in den meisten anderen Kantonen sind Amtsnotariate dafür zuständig. Bei schwierigen Fällen - vor allem, wenn sie ins Ausland führen – können die Amtsnotariate auf die Dienste eines spezialisierten Erbenermittlers zurückgreifen. Der einzige professionelle Erbenermittler in der Deutschschweiz ist Manuel Aicher, Leiter der schweizerischen Zentralstelle für Genealogie und Inhaber eines Büros für Erbenermittlung und Familiengeschichtsforschung in Dietikon und Berlin. Jährlich nimmt er rund ein Dutzend Ermittlungen in Angriff, manche Fälle beschäftigen ihn jahrelang.
Herr Aicher, wie wird man Erbenermittler?
Da gibt es eigentlich nur Autodidakten. Mein Einstieg war die Familiengeschichtsforschung. Als Jugendlicher habe ich das als Hobby angefangen und meine Vorfahren erforscht. Später führte ich Aufträge für Leute aus, die sich für ihren familiären Hintergrund interessierten. Als mich dann einmal ein Kollege bat, ihm bei einer Erbenermittlung zu helfen, merkte ich, dass man dafür nicht viel mehr Wissen braucht, als ich mir für die Genealogie angeeignet hatte. Und da ich Jurist bin, kann ich auch die erbrechtlichen Verfahren abwickeln. So habe ich mich dann selbständig gemacht.
Worum ging es in Ihrem ersten Fall?
Um einen in Berlin kinderlos verstorbenen Mann, der in Polen geboren worden war. An seinem Geburtsort stiessen wir auf Unterlagen über seine Verwandtschaft und machten Erben ausfindig.
War das eine grosse Erbschaft?
Sie lag im Mittelfeld. Der kleinste Betrag, bei dem ich recherchiert habe, waren 6000 Franken. Wenn ich auf eigenes Risiko und eigene Kosten recherchiere, fange ich ab etwa 30 000 Franken an. Das Gros meiner Fälle bewegt sich zwischen 100 000 und 200 000 Franken.
Wie viel davon bekommen Sie?
Wenn mich ein Erbschaftsgericht beauftragt, bekomme ich meinen Stundensatz, egal, wie hoch der Nachlass ist. Wenn ich auf eigenes Risiko arbeite und Erben finde, mache ich mit ihnen einen Provisionsvertrag. Ich verlange eine Pauschale von rund zwanzig Prozent der Summe. Das ist der übliche Ansatz, im deutschsprachigen Raum zumindest. In den USA werden bis zu fünfzig Prozent verlangt, aber da hätte ich kein gutes Gefühl mehr, das finde ich unangemessen.
Wie wählen Sie Ihre Fälle aus?
Erbenaufrufe werden in den Amtsblättern publiziert. Mich interessieren natürlich vor allem die spannenden Kantone, wo vornehmlich Leute aus dem Ausland hinziehen, um ihren Lebensabend zu verbringen, Tessin, Waadt, Zürich, Zug.
Ist in den Ausschreibungen von den Summen die Rede?
Wenn sie nicht genannt wird, muss man schauen, ob man sie bekommt. Bisher waren die Steuerdaten frei, neuerdings kann man sie sperren lassen. Wenn sie frei sind, besorge ich mir einen Steuerausweis. Das letzte versteuerte Vermögen gibt mir dann die Grössenordnung der Erbschaft an.
Und wie gehen Sie weiter vor?
Wenn der Verstorbene das Schweizer Bürgerrecht hatte, ist der Familienschein der Ausgangspunkt. Wir haben ja in der Schweiz ein Erbrecht, das in drei Stufen eingeteilt ist: Zuerst kommen Frau und Kinder, dann Eltern und Geschwister, zuletzt Grosseltern und deren Nachkommen. Da jede nähere Erbordnung die fernere ausschliesst, muss man sie der Reihe nach abarbeiten.
Das tönt nicht allzu schwierig.
Ist es auch nicht. Schwieriger kann es sein, den Aufenthaltsort eines Erben zu ermitteln. In den Familienscheinen stehen ja nur die Personalien, nicht der Wohnort. Und oft haben Sie Familienscheine, auf denen der Tod einer Person nicht vermerkt wurde. Innerhalb der Schweiz wird ein Todesfall dem Bürgerort gemeldet, aber das hört an der Grenze auf. Ich hatte einen Fall, da war ein Mann in der Schweiz geboren worden und auf der andern Seite des Genfersees, in Evian, gestorben. Im Bürgerregister lebte der noch, weil die französischen Behörden das nicht gemeldet haben.
Was sind Ihre weiteren Quellen?
Melderegister, Einwohnerkontrolle, Adressbücher, Sterbeanzeigen in Zeitungen. In der Schweiz haben wir mit dem Unikum des Bürgerorts ein sehr gutes Registrierungssystem. Im Ausland dagegen wird jeder Zivilstandsfall dort beurkundet, wo er sta ttgefunden hat. Meine Geburtsurkunde ist zum Beispiel in Ulm an der Donau, die Heiratsurkunde meiner Eltern auch, aber ihre Geburtsurkunde ganz anderswo. Und gestorben sind sie wieder woanders. Da müssen Sie kombinieren und auch historische Quellen auswerten. In Deutschland gilt die erbrechtliche Beschränkung auf die Grosseltern nicht, da habe ich Fälle, wo die gemeinsamen Vorfahren um 1750 geboren worden sind. Aber ich muss Erben nicht nur finden, sondern auch ihr Erbrecht nachweisen, ich bin also auf amtliche Urkunden angewiesen.
Was tun Sie, wenn Sie international ermitteln?
Ich benütze Datenbanken, die ich mir selber aufgebaut habe oder die übers Internet zugänglich sind. Nehmen wir das Beispiel einer jüdischen Familie, die in Zürich gelebt hat. Der Vater war in Odessa geboren worden, die Mutter in Moskau. Der Erblasser hatte nur ein Kind, das schon früher verstorben war. Da mussten wir bei den Grosseltern weitersuchen. Weil die Familie einen seltenen Namen trug, graste ich internationale Telefonbücher ab und fand eine alte Frau in Bologna. Die kannte die Familie und die Verwandtschaft, die über die ganze Welt verstreut war: Russland, Paris, Wien, USA - aber die waren alle nicht erbberechtigt. Wichtig war natürlich die Suche in den Geburtsregistern in Odessa und Moskau. Das hat mein Mitarbeiter in Moskau gemacht. Und bei jüdischen Familien sollte man auch immer überprüfen, ob es nicht in Israel Verwandte gibt. Ich habe überall freie Mitarbeiter, die ich losschicken kann. Selber bin ich eher am Schreibtisch und koordiniere.
Wie gehen Sie vor, wenn ein Fall in die USA führt, wo es keine Meldepflicht gibt?
Eine wichtige Quelle sind die Passagierlisten der Auswandererschiffe. Da braucht man auch etwas historisches Wissen, man muss die Auswanderungswellen kennen. Neulich hatte ich einen Fall aus Pommern im heutigen Polen, da war ein Familienmitglied, ein Mann mit Jahrgang 1865, einfach verschwunden. Den habe ich in den Passagierlisten gefunden. Und in den USA gab es alle zehn Jahre eine bundesweite Volkszählung. Zwei dieser Zählungen, jene von 1920 und 1930, sind im Internet abrufbar. Den ausgewanderten Polen habe ich in der Zählung von 1920 gefunden, mit seiner halbjährigen Tochter. nach der habe ich dann gesucht. Die USA sind wie ein Flickenteppich. Da gibt es in einem Staat Sterberegister von 1950 bis 1980, in einem andern Staat einen Heiratsindex für ein paar Jahre. Eine wichtige Quelle ist auch die Social Security. Wenn jemand stirbt, werden seine Lebensdaten im Social Security Death Index öffentlich zugänglich gemacht. überall gibt es ein bisschen etwas. Oft suche ich zuletzt einen Kollegen vor Ort, der dann mit Nachbarn sprechen kann oder mit Leuten, die auf dem Friedhof das Grab pflegen.
Es gibt also kein standardisiertes Vorgehen?
Gestern habe ich von Amtes wegen den Auftrag für eine Erbenermittlung bekommen. In der Nachlassakte war eine Postkarte, die an den Vater des Erblassers adressiert war und offensichtlich von dessen Bruder stammte. Diese Spur führte mich zu einer noch lebenden Verwandten. Da war die ganze Ermittlung mit zwei, drei Telefonaten erledigt. Aber das ist ein Glücksfall. In der Regel muss ich die Person vor mir sehen können: den Namen, die Religion, die Zeitumstände, die Geschichte des Ortes, der Region.
Sie stellen sich Biographien vor?
Ich bin seit zwanzig Jahren in diesem Beruf, da bekommen Sie mit der Zeit schon eine gewisse Intuition. Und ich bleibe ziemlich hartnäckig an meinen Fällen dran. Im Moment schliesse ich einen ab, den ich vor zehn Jahren angefangen habe.
Ist der nicht längst verjährt?
Wenn man keine Erben findet, fällt das Erbe an das Gemeinwesen. Aber dann gibt es noch eine Frist, in der Sie es wieder zurückfordern können. In der Schweiz sind es zehn Jahre, in Deutschland dreissig.
Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote?
In Deutschland, wo Sie fast bis Adam und Eva zurückgehen können, findet man meist noch jemanden. Da liegt die Quote bei 80 bis 90 Prozent. In der Schweiz mit ihrem sozialistischen Erbrecht ist sie tiefer.
Sozialistisch?
Die Schweiz hat das gleiche Erbrecht, wie die DDR es hatte, wonach gesetzliche Erben nur bis zu den Grosseltern zurückgehen. Da gibt es oft Familien ohne lebende Nachkommen der Grosseltern. In Deutschland kann man auch noch beim Stamm der Urgrosseltern nach Abkömmlingen suchen - oder noch weiter zurück.
Ist das sinnvoll?
Politisch halte ich das beschränkte Erbrecht der Schweiz für sinnvoller. Wieso soll man weit entfernte Verwandte suchen, die mit dem Verstorbenen nichts zu tun hatten? Da soll lieber das Gemeinwesen das Erbe bekommen. Das ist an sich eine sozialistische Haltung. Hätte Deutschland nach der Wiedervereinigung das DDR-Erbrecht übernommen, würde das dem Staat einiges Geld in die Kasse spülen.
Damit argumentieren Sie gegen Ihre Interessen.
Natürlich, aber solange das Recht so ist, bewege ich mich im Rahmen dieses Rechts und bemühe mich, dem zum Recht zu verhelfen, dem es zusteht. Politisch gesehen halte ich ein Erbrecht, bei dem ich theoretisch gemeinsam Vorfahren im Mittelalter finde, für Unfug.
Sie sind eine Art umgekehrter Kopfgeldjäger. Was ist der grösste Reiz an Ihrer Arbeit?
Ich habe Freude am Kombinieren, Tüfteln, Spurensuchen. Einzelne Mosaiksteinchen zusammenzusetzen, bis ich am Schluss ein Gesamtbild habe, reizt mich. Ich kann Klarheit schaffen.
Kommen Sie sich wie ein Wohltäter vor?
Ich sehe das eher nüchtern. Es gibt natürlich Fälle, in denen es mich freut, w enn jemand etwas bekommt, weil er es wirklich brauchen kann. Leute, die als arme Schlucker leben, meistens in der ehemaligen DDR, eine winzige Rente haben, kaum genug Kohle zum Heizen.
In den USA fand ein Erbenermittler einen Mann, der in einem FBI-Zeugenschutzprogramm unter neuem Namen lebte. Haben Sie auch solche Geschichten erlebt?
Ein kurioser Fall war der, als ich einen Mann suchte und auch fand, aber am Telefon meldete er sich als Frau. Das war ein Transsexueller, der gerade im Prozess der Umwandlung war. Für die Abwicklung des Erbes musste ich mir eine neue Geburtsurkunde beschaffen, in der der Mann als Frau registriert war.
Welches war Ihr grösster Fall?
Jener von ina Kandinsky, der Witwe des Malers, die 1980 mit 84 Jahren in ihrem Chalet in Gstaad erwürgt wurde. Ihr Mann war lange vor ihr gestorben, Kinder hatten sie keine. Sie war französische Staatsbürgerin und lebte offiziell in Neuilly-sur-Seine bei Paris. Ein Ermittlerkonsortium, dem ich angehörte, recherchierte intensiv rund um die Welt. Es ging um etwa zwanzig Millionen Franken. Nina Kandinsky war von relativ niedrigem russischem Adel. Sie hatte einen Bruder, den fanden wir nicht. Die Frage war dann: Hatten die Eltern noch Geschwister? In der mütterlichen Linie hat man von Paris aus Erben gefunden, nach 1917 sind viele russische Adelsfamilien nach Paris emigriert. Wir suchten väterlicherseits und stiessen zwar auf Leute, die behaupteten, sie seien verwandt, aber wir konnten es bei niemandem beweisen. Die väterliche Hälfte des Erbes fiel dann wohl an den französischen Staat.
Träumt jeder Erbenermittler vom dicken Fisch?
Natürlich hofft man immer, auf so einen zu stossen, aber letztlich macht es ja die Menge auch aus. Einmal hatte ich den Fall eines Stadtstreichers in Zürich. Der zog immer mit seinem Einkaufswägelchen durch die Gegend, ein klassischer Clochard. Und als er starb, waren 400 000 Franken da. Er war in Berlin geboren worden und ist wahrscheinlich als junger Mann in den dreissiger Jahren in die Schweiz abgehauen, weil er sich der Wehrpflicht entziehen wollte. In der Gegend von Berlin habe ich dann tatsächlich seine Erben gefunden.
Daniel Weber ist Redaktionsleiter von NZZ-Folio.