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Erbenermittlung

In der Schweiz ist der Staat im Todesfall einer Person nach Art. 555 ZGB dazu verpflichtet, Erbberechtigte ausfindig zu machen. Falls kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen wurde, wird nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Handelt es sich um die direkte Verwandtschaft (Personen der ersten oder zweiten Parentel), ist diese meist leicht zu ermitteln. Fällt diese jedoch weg, kann es schwieriger werden, andere Erbberechtigte zu finden. Gelingt dies den zuständigen Behörden nicht, werden mögliche Erben dazu aufgerufen, sich innert Jahresfrist zu melden. Der Erbanspruch muss mittels der nötigen Dokumente bewiesen werden. Dafür muss etwa auch der Wegfall von näheren Verwandten belegt werden, was sehr aufwändig und komplex sein kann.

Wir bieten folgende Hilfestellungen an:

  • Ermittlung von Erben

  • Nachweis der Erbrechte

  • Nachlassabwicklung bis zur Verteilung des Erbes nach gesetzlichen Erbquoten

Weil vielen Menschen in einer solchen Situation gar nicht bewusst ist, dass sie als Erben in Frage kommen, begeben wir uns proaktiv auf die Suche und kontaktieren sie und bieten ihnen unsere Vertretung an.  Für die von uns vertretenen Erben bedeutet dies praktisch keinen Aufwand. Da wir keine Vorauszahlung oder dergleichen verlangen, besteht für den Erben keinerlei finanzielles Risiko. Die notwendigen Dokumente werden von uns bei den Standesämtern auf unsere Kosten bestellt, wofür eine Vollmacht der vertretenen Person notwendig ist.  Unser Honorar berechnen wir erst, wenn es zur Auszahlung der Erbschaft gekommen ist. Das heisst, wenn Sie keine Erbschaft erhalten, fallen für Sie keinerlei Kosten an.

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